Von Norbert Häring, Journalist.

Viele Leser haben wie ich dem Beitragsservice angeboten, den Rundfunkbeitrag mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel Bargeld zu begleichen, was dieser regelmäßig ablehnt. Nachdem die Argumente ausgetauscht sind, kann es sein, dass Sie ein Schreiben mit folgendem Kernsatz als Inhalt bekommen:

„Künftig erhalten Sie keine Zahlungsaufforderung mehr, wenn das Beitragskonto einen Rückstand aufweist. Die Rundfunkbeiträge setzen wir dann jeweils per Festsetzungsbescheid fest, mit dem ein Säumniszuschlag verbunden ist.“

Zur Erklärung. Die Briefe des Beitragsservice können Sie als unverbindliche Zahlungserinnerungen betrachten, denn der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig. Sie müssen zwar die Rundfunkbeiträge schon von Rechts wegen bezahlen, aber vollstreckt werden kann nur, wenn Ihnen vorher nachweisbar ein amtlicher Bescheid zugestellt wurde. Ein „Festsetzungsbescheid“ von der zuständigen Rundfunkanstalt (also nicht allein vom Beitragsservice) erfüllt diese Voraussetzung.

Gegen den Bescheid, wenn Sie ihn erhalten, können Sie Widerspruch einlegen. Wie und mit welcher Frist muss in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende stehen. Dasselbe können und sollten Sie unbedingt auch separat in Sachen Säumniszuschlag tun, indem Sie darauf hinweisen, dass Sie ja zahlen wollen, und zwar mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel, und dass die Gegenseite sich in Annahmeverzug befindet, indem sie Ihnen diese Möglichkeit nicht gibt.

Wenn Ihnen Fortsetzung der Widersprüche zu mühsam oder riskant erscheint, können Sie auch dem Beitragsservice oder der Rundfunkanstalt schreiben, dass sie Ihren Rundfunkbeitrag bis auf weiteres überweisen werden, sich aber ausdrücklich vorbehalten, ihn zurückzufordern, wenn sich das Beharren des Beitragsservice auf Überweisung als rechtswidrig herausstellt. Einem etwaigen Säumniszuschlag können Sie trotzdem widersprechen und die Zahlung verweigern. Die Chancen, dass versucht wird, Säumniszuschläge einzutreiben, sind wegen der sehr schwachen rechtlichen Basis der Gegenseite und der hohen Kosten des Eintreibens meiner Einschätzung nach sehr gering.

Mir gegenüber versucht der Beitragsservice nicht, die Beitragsrückstände, die sich aufgrund des Annahmeverzugs der Gegenseite ansammeln, einzutreiben. Ich nehme an, das liegt daran, dass der Beitragsservice ein ungünstiges Präzedenzurteil vermeiden will.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich juristischer Laie bin und ich entsprechend keinen verbindlichen Rechtsrat erteilen kann, sondern hier nur meine persönliche Einschätzung widergebe. Bitte berücksichtigen Sie, dass ich aufgrund der Vielzahl der Anfragen, beim besten Willen nicht in der Lage bin, individuelle Beratung im Umgang mit dem Beitragsservice zu geben.

Ein ganz gute Zusammenfassung der Rechtslage von einem Anwalt mit Tipps zum Vorgehen finden Sie hier.

Dieser Beitrag erschien erstmals auf Norbert Härings Blog.

Photo: Beth Cortez-Neavel from Flickr

6 Kommentare für “Was tun, wenn der Beitragsservice einen Festsetzungsbescheid ankündigt?”

  1. Merlin Erdogmus

    Super Sache! Habe die Kampagne schon mit 10,00,-€ unterstützt. Hole mir noch Aufkleber. Habe schon ein Video gemacht und auf Facebook meine Meinung diesbezüglich kundgetan. Werde noch Bekannten bescheid geben. Diese kranke Finanzdiktatur muss zum Fall gebracht werden.

    Antworten
  2. Gudrun Mensch

    Ich hab mit Bargeld bezahlt, also bin zu einer Bank gegangen, habe den mein Abgezähltes Bargeld gegeben und das dann an die GEZ überweisen lassen. Die Überweisungsgebühren wurden dabei von meinem Bargeld abgezogen, sprich die GEZ hat meinen Zwangsbeitrag minus der Überweisungsggebühren bekommen.
    Dabei war ich schon nett, ich bin nämlich extra von der Deutschen Bank rüber zur Postbank gelaufen, weil dort die Gebühren geringer waren.

    Antworten
    • anteater

      Ok, ein Anfang. Würde mich interessieren, ob die GEZ Nachfolgeorganisation Ihnen dann die abgezogenen Überweisungsgebühren mit der nächsten Beitragsrechnung erneut in Rechnung stellt.

      Antworten
  3. anteater

    Also, im Einzugsbereich des MDR bekommt man schon den Festsetzungsbescheid mit eben dem MDR als Absender im Briefkopf. Ist zwar auch vom Beitragsservice, aber offenbar weiß man hier bereits um die nicht vorhandene Rechtsfähigkeit des Beitragsservice. Und nun?

    Antworten
    • Hans Kolpak

      „Was also soll falsch sein an einem System, das über Jahrzehnte gut
      funktioniert hat?“, wird dort gefragt. Die Antwort ist einfach: Das
      Konstrukt wurde ab 1. Januar 2013 geändert. Bis zum 31. Dezember 2012
      habe ich die Rundfunkgebühr ohne zu murren gezahlt, doch beim
      Rundfunkbeitrag sträuben sich bei mir wirklich alle Haare.
      http://www.dzig.de/Rundfunkbeitrag-Was-tun

      Antworten

Schreibe einen Kommentar zu Gudrun Mensch Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert