Von Frank Schäffler, Geschäftsführer von Prometheus – Das Freiheitsinstitut

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist ein einmaliges Phänomen. Nicht nur, weil er der teuerste der Welt ist. Nicht nur, weil er 23 Fernsehprogramme und 63 Radioprogramme unterhält, die immer weniger Menschen sehen wollen. Er ist ein Phänomen, weil er alle mitreden und kontrollieren lässt: Die Gewerkschaften, die Arbeitgeberverbände, die katholische Kirche, die evangelische Kirche, organisierte Minderheiten und die Politik sind umfangreich vertreten. Insgesamt werden so 507 Rundfunkräte vorgehalten. Eine Untersuchung des Prometheus-Instituts schlüsselt dies jetzt detailliert auf. Die Politik ist mit fast einem Drittel (31 Prozent) die größte Gruppe, gefolgt vom Ehrenamt (18 Prozent) sowie Arbeitgebern (12 Prozent) und Gewerkschaften (10 Prozent). Innerhalb der Politik haben CDU und SPD jeweils 51 Mitglieder, gefolgt von Grünen (17) und CSU (9). Ein Schelm, der Böses denkt und auf die inhaltliche Ausrichtung schielt.

Eine Gruppe findet man jedoch nicht unter den Kontrolleuren – die Beitragszahler. Das verwundert eigentlich, denn wenn diese schon per Zwang die üppigen Öffentlich-Rechtlichen finanzieren müssen, dann wäre es doch eigentlich recht und billig, wenn sie deren Ausgabenverhalten und Inhalte kontrollieren könnten. So ist es in jedem Kaninchenzüchterverein. Wer dort Mitglied ist und Beiträge bezahlt, der kann den Vorstand wählen, kontrollieren und auch am Jahresende entlasten. Wenn ihm das Programm des Vorstandes nicht gefällt, kann er sogar den Verein verlassen. Das unterscheidet den Kaninchenzüchterverein derzeit noch von ARD und ZDF.

Es ist an der Zeit, dass bei der Besetzung der Rundfunkgremien endlich auch diejenige Gruppe repräsentative Berücksichtigung findet, die die größte Meinungsvielfalt und Staatsferne überhaupt garantiert: Es ist dies die erstaunlicherweise bis heute überhaupt nicht vertretene Gruppe der Beitragszahler selbst! Besser lässt sich schließlich nicht umsetzen, was das Bundesverfassungsgericht schon in seiner maßgebenden Entscheidung vom 25. März 2014 ausgesprochen hat. Bezeichnenderweise ist die von dem Gericht dazu gesetzte Übergangsfrist mit dem 30. Juni 2015 bereits abgelaufen.

Kontrollrecht dürfen den Zwangsbeitragszahlern eigentlich nicht verwehrt werden. Selbst die Deutsche Rentenversicherung, die auch über Beiträge finanziert wird, kennt Sozialwahlen und lässt die Beitragszahler ihr Kontrollgremium selbst wählen.

Die Öffentlichen haben sich bislang sogar auf den absurden Standpunkt gestellt, dass ihr werbefinanziertes Programm überhaupt nicht der Kontrolle der Rundfunkräte unterliegt. So argumentierte zum Beispiel der WDR im Falle des Millionen-Deals mit Thomas Gottschalk. Dessen Vorabendsendung „Gottschalk live“ wurde mit 144 Sendungen geplant, jedoch schon nach wenigen Wochen eingestellt. Bezahlt wurden dennoch alle Sendungen an Gottschalk und die Produktionsfirma. Inzwischen hat der WDR seine Rechtsposition zwar verlassen, es zeigt jedoch, welche Selbstbedienungsmentalität ohne Kontrolle hier wohl über Jahre, wahrscheinlich sogar über Jahrzehnte vorherrschte.

Wie schreibt das Bundesverfassungsgericht in seinem oben genannten Urteil so schön: „Die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss als Ausdruck des Gebots der Vielfaltsicherung dem Gebot der Staatsferne genügen“. Solange das Prinzip der Zwangsbeiträge noch besteht, sollte also die Devise lauten: Zwangsbeitragszahler rein, Politik raus.

Photo: Metro Centric from Flickr

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