Die Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten

Daten und Fakten

Prometheus Paper I

Autoren: Armin Angermeyer, Clemens Schneider, Nikolas Haring, Richard Meyer zu Eissen

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Eine liberale Rundfunkordnung für die Zukunft

Eine ökonomische Untersuchung

Ein Gutachten von DICE Consult GmbH im Auftrag von Prometheus – Das Freiheitsinstitut gGmbH

Autoren: Prof. Dr. Justus Haucap, Dr. Christiane Kehder, Dr. Ina Loebert

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Zusammenfassung des Gutachtens

Abschaffung der Rundfunkbeiträge

Privatisierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Auflegen eines Fonds aus den Privatisierungserträgen, der Sendungen von öffentlichem Interesse finanziert

Deutschland hat den größten und teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Welt. Daher ist es wenig verwunderlich, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk immer wieder im Mittelpunkt öffentlicher Diskussion steht. Eine wichtige Frage dabei ist, ob das duale Konzept für Hörfunk und Fernsehen – die Koexistenz öffentlich-rechtlicher und privater Sender – in Deutschland angesichts neuer Technologien (Digitalisierung) und einem veränderten Mediennutzungsverhalten in seiner jetzigen Form noch angemessen ist oder nicht einer grundlegenden Reform bedarf.

Auch der Umfang und die Art der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland durch den seit 2013 erhobenen Rundfunkbeitrag muss kritisch beleuchtet werden. So handelt es sich beim neuen Rundfunkbeitrag um einen nutzungsunabhängigen Zwangsbeitrag, der sich nach der einfachen Regel – eine Wohnung oder Betriebsstätte, ein Beitrag – ergibt und damit die Möglichkeit ausschließt, den Rundfunkbeitrag durch den Verzicht auf ein Empfangsgerät zu vermeiden. Dadurch werden deutlich mehr Haushalte erfasst als dies beim bis zum Januar 2013 existierenden Gebührenmodell der Fall war, bei dem Bürger nur dann zur Zahlung verpflichtet wurden, wenn sie auch ein Empfangsgerät besaßen. Dieser Umstand hat zu erheblichen Mehreinnahmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geführt.

Traditionell wurde die Notwendigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit verschiedenen Marktversagenstheorien begründet, die heute nicht mehr anwendbar sind. Insbesondere die raschen technologischen Veränderungen der vergangenen Jahre lassen traditionelle Begründungen für ein so umfassendes öffentlich- rechtliches Rundfunkangebot auf wackeligen Beinen stehen. War die Zahl möglicher Fernsehkanäle früher technologisch begrenzt und damit auch die Möglichkeit der Erstellung eines umfangreichen und anspruchsvollen Fernsehprogramms, so besteht diese Beschränkung heute nicht mehr. Zudem sind die finanziellen Anforderungen zum Betreiben eines Fernsehkanals stark gesunken und heute relativ niedrig, sodass besonders hohe Eintrittskosten kaum noch als Argument für die Existenz eines öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebotes Gültigkeit besitzen. Zusätzlich schwächt die immer stärker werdende Nutzung des Internets als Hauptinformationsmedium die Sonderstellung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Sicherung der Meinungsvielfalt.

Neue technologische Möglichkeiten stellen heute ein äußerst umfangreiches Programmangebot bereit mit etwa 400 TV-Sendern in Deutschland, zahlreichen Video-on-Demand-Angeboten und neuen Kommunikationskanälen. Diese Angebotsvielfalt sorgt für eine Meinungsvielfalt, die insbesondere durch das Internet ein zuvor nicht dagewesenes Ausmaß erreicht.

Paradoxerweise hat das weitgehende Verschwinden früher womöglich einmal existierender Marktversagenstatbestände jedoch nicht zu einer Rückführung öffentlich-rechtlicher Programmangebote geführt, sondern – ganz im Gegenteil – zu einer noch weiteren Expansion und aktiven Verdrängung privater Inhalte, insbesondere im Internet.

So können die öffentlich-rechtlichen Sender innerhalb des dualen Rundfunksystems mittlerweile ein beachtliches Produktionsvolumen mit 23 Fernsehkanälen und 63 Radiosendern aufweisen.

Diese stetige Expansion der öffentlichen-rechtlichen Rundfunkanstalten hat dazu geführt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland mittlerweile zu den größten und teuersten in der Welt gehört. Insbesondere die Gebührenhöhe muss unter Berücksichtigung der besonderen Kostenstrukturen von Rundfunksendern beurteilt werden, die eine deutliche Degression der Durchschnittskosten mit steigenden Zuschauerzahlen erwarten lassen: Bei gleicher Versorgungsqualität sollte der Finanzierungsbeitrag pro Haushalt oder Einwohner tendenziell mit der Bevölkerungszahl sinken, da auch die Durchschnittskosten pro Zuschauer sinken. Unter diesem Aspekt ist es besonders bemerkenswert, dass Deutschland als eines der bevölkerungsreichsten und recht dicht besiedelten Länder eine Spitzenposition beim Rundfunkbeitrag einnimmt. Dies kann als Indikator für eine weit überdurchschnittliche Versorgung der Bevölkerung gewertet werden.

In dieser Studie werden die veränderten Rahmenbedingungen nun zum Anlass genommen, eine Neugestaltung des Rundfunksystems in Deutschland anzuregen. Dabei orientiert sich der hier präsentierte Vorschlag an den Reformen Neuseelands Anfang dieses Jahrtausends. Es wird vorgeschlagen, die öffentlichrechtlichen Sendeanstalten weitgehend zu privatisieren und aus den Privatisierungserlösen einen Stiftungsfonds zu gründen, mit dessen Mitteln gesellschaftlich bedeutsame Programminhalte bezuschusst werden können. Zugleich soll für kapitalertragsschwache Zeiten eine Untergrenze gesetzlich festgelegt werden (z. B. als Prozentsatz des Bruttoinlandsproduktes), um gesellschaftlich erwünschte Inhalte (z. B. im Bereich des Bildungsfernsehens) zu fördern. Bedeutsam für die Förderung ist die Definition klarer Kriterien für die Förderung. Von herausragender Bedeutung ist dabei das Subsidiaritätsprinzip, nach dem nur Programminhalte gefördert werden sollen, die sich nicht am Markt durch Werbung oder im Bezahlfernsehen finanzieren lassen, also nicht vom Markt erbracht werden.

Über die Förderungswürdigkeit von Programminhalten soll eine unabhängige Kommission entscheiden, die aus Repräsentanten der Zivilgesellschaft bestehen soll und nicht von aktiven Politikern dominiert werden darf, deren Anteil auf 25% zu begrenzen ist. Die Förderung soll durch wettbewerbliche Ausschreibungsverfahren ermittelt werden, sodass Anreize für eine effiziente Produktion gesetzt werden. Eine solche Rundfunkordnung reflektiert die technologischen Entwicklungen und sorgt für ein weitgehend effizientes Angebot von Rundfunkinhalten.